BIWAK - Notschlafstelle

Grundversorgung von wohnungslosen Menschen
Die BIWAK Notschlafstelle bietet erwachsenen Menschen im Bezirk Weiz ohne Übernachtungsmöglichkeit eine vorübergehende Unterkunft inklusive Grundversorgung und Beratung an.

Das Angebot umfasst: Vorübergehende Schlafstelle, Betreuung während der Nacht, Beratung zu existenzsichernden Themen, Unterstützung bei der Suche nach dem geeigneten Wohnraum, Unterstützung bei Kautionslegung, Begleitung und Unterstützung bei Ämtern und Behörden.

Nachbetreuung: Im Anschluss an das Übernachtungsangebot, besteht die Möglichkeit einer weiterführenden Betreuung, welche den Übergang in die neue Wohnung erleichtern soll sowie durch regelmäßig stattfindende Beratungstermine den Erhalt der Wohnung sichern soll.


Zusatzangebote ohne Übernachtung:
Eine Hauptwohnsitzmeldung an der Adresse der Einrichtung ist für einen begrenzten Zeitraum möglich.
BIWAK – Boxenstopp: Die Nutzung der Infrastruktur der Notschlafstelle steht auch ohne Übernachtung zur Verfügung. Von 19 - 21 Uhr gibt es die Möglichkeit: Wäsche zu waschen, zu duschen, sich etwas zu kochen oder mit zu essen. Bei Bedarf kann ein kleines Essenspaket mitgegeben werden. 


Zugangs- und Ausschlusskriterien
Ein wichtiges Grundprinzip einer Notschlafstelle ist ihr niederschwelliger Zugang, d.h. Verzicht auf besondere Aufnahmekriterien oder Auflagen. Das Betreuungs-, Beratungs- und Unterbringungsangebot soll für die Zielgruppe unbürokratisch oder durch Weitervermittlung von anderen Stellen in Anspruch genommen werden können.


Eine Aufnahme ist nur dann nicht möglich, wenn 

  • Suizidgefahr besteht oder eine akute psychische Erkrankung die Zurechnungsfähigkeit einschränkt, 
  • der körperliche Gesundheitszustand bedrohlich ist und eine medizinische Notfallbehandlung erforderlich erscheint, 
  • Menschen Unterstützungsbedarf in der Pflege und Selbstversorgung benötigen, 
  • ein akutes Aggressions- und Gewaltpotenzial besteht, das den laufenden Betrieb gravierend zu beeinträchtigen droht, 
  • ein Hausverbot besteht, z.B. auf Grund eines schweren Regelverstoßes, 
  • eine erhebliche Beeinträchtigung durch Suchtmittel gegeben ist bzw. der Konsum von (illegalen) Drogen oder Alkohol in der Einrichtung fortgesetzt wird. 


Die angeführten Dienstleistungen werden kostenlos angeboten. 

Standort der BIWAK-Notschlafstelle:

Mühlgasse 16, 8160 Weiz 

Öffnungszeiten

Täglich ab 19 Uhr geöffnet. 
Schlafplatzreservierung bis 22 Uhr.
Von 08:00 - 19:00 Uhr ist die Notschlafstelle geschlossen 

und der Aufenthalt im Haus sowie am Gelände untersagt.

Beratung und Info:

Thomas Polster

Sozialpädagogischer Hauptdienst,
Akademischer Fachbetreuer

Montag bis Donnerstag von 8-12 Uhr oder
nach telefonischer Vereinbarung
T: (0664) 24 66 829
M: t.polster@weiz-sozial.net 

Kontakt Nachtbetreuung:

Notschlafstelle 19 - 22 Uhr
T: (0664) 24 66 836
M: biwak@weiz-sozial.net

Lernen Sie uns kennen!

Nicole Gruber

Nachtdienstbetreuerin

Johannes Kienreich

Nachtdienstbetreuer

Michaela Unterberger

Nachtdienstbetreuerin

Sebastian Herfert

Nachtdienstbetreuer